Das Urteil des EuGH hat zu großer Unsicherheit geführt. Noch ist offen, ob ein erneutes Abkommen zwischen den USA und der EU abgeschlossen wird und welche Handlungsoptionen sich daraus ergeben werden. Klar ist jedoch, wer bislang allein auf das „Privacy Shield“ gebaut hat, wird sich auf andere Verfahren umstellen müssen.
Wir haben einige Empfehlungen gesammelt, worauf Unternehmen grundsätzlich achten sollten. Diese ersetzen jedoch keine Rechtsberatung. Sollten Sie bezüglich der Verarbeitung von Daten in Ihrem Unternehmen unsicher sein, raten wir Ihnen, sich entsprechenden Rechtsbeistand zu suchen.