27.03.2025

Künstliche Intelligenz: Risiken & Pflichten für Autohäuser durch neue KI-Verordnung

Andreas Kühnen im Kundentermin im Autohaus
Die Nutzung von KI im Autohaus birgt Risiken, z. B. drohen hohe Bußgelder.

Künstliche Intelligenz wird längst im Autohaus genutzt – doch viele Geschäftsführer wissen es nicht

Viele Autohaus-Geschäftsführer verbinden Künstliche Intelligenz (KI) noch mit einer weit entfernten Zukunftstechnologie – etwas, das vielleicht in großen Tech-Konzernen genutzt wird, aber nicht im eigenen Betrieb. Doch diese Annahme ist falsch und kann böse Folgen haben. KI wird in vielen Autohäusern längst eingesetzt – oft ohne offizielle Genehmigung der Geschäftsführung.

So wird KI bereits im Autohaus genutzt

In vielen Autohäusern setzen Mitarbeitende KI-gestützte Tools ein, um ihren Arbeitsalltag effizienter zu gestalten. Oft auch ohne offizielle Vorgaben oder Freigaben, da viele Anwendungen kostenlos verfügbar sind und schnell Resultate liefern.
  • Marketingteams nutzen ChatGPT, um Werbetexte, Social Media-Beiträge oder Fahrzeugbeschreibungen zu generieren.
  • Webseiten setzen Chatbots ein, um Kundenanfragen zu beantworten.
  • Bildbearbeitungs-Tools wie Midjourney oder DALL·E erleichtern die Erstellung von Fahrzeugbildern oder Werbematerialien.
  • Buchhaltung und Kundenmanagement verwenden KI-gestützte Software, um Rechnungen auszulesen oder automatisierte Analysen zu erstellen.
Was viele Geschäftsführer nicht wissen: Für die Nutzung von KI fallen bestimmte Pflichten an, deren Nicht-Einhaltung mit hohen Sanktionen bestraft werden kann.

Darum müssen Autohäuser jetzt handeln

Schon seit 2024 ist die neue KI-Verordnung (gemäß Art. 4 KI-VO) in Kraft und wird nun 2025 Schritt für Schritt eingeführt. Sie schreibt Regeln für den Einsatz von KI-Systemen vor. Jedes Unternehmen, das KI-gestützte Systeme nutzt, muss sicherstellen, dass die Nutzung rechtlich konform ist und keine Verbraucher getäuscht oder unrechtmäßig beeinflusst werden.
Je nach Anwendungsfall ist dabei besonders wichtig:
  • Die verpflichtende Schulung aller Mitarbeitenden, die mit KI arbeiten.
  • Die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte, um Transparenz für Verbraucher zu gewährleisten.
  • Strengere Vorschriften für den Einsatz von Hochrisiko-KI.
Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, riskiert hohe Bußgelder sowie rechtliche und reputative Schäden.

Die neue KI-Verordnung: Verpflichtung für Autohäuser

Die europäische KI-Verordnung reguliert erstmals die Nutzung von KI in Unternehmen. Sie verfolgt das Ziel, Transparenz und Sicherheit zu gewährleisten. Besonders für Autohäuser ergeben sich daraus konkrete Verpflichtungen.

Schulungspflicht für Mitarbeitende gemäß Artikel 4 der KI-VO

Laut der neuen Verordnung müssen alle Mitarbeitende, die KI-gestützte Systeme nutzen, nachweislich geschult werden. Diese Schulungen sollen sicherstellen, dass das Team:
  • die juristischen Anforderungen an KI-Systeme versteht,
  • die technischen Funktionsweisen von KI kennt,
  • Fehlanwendungen und somit Bußgelder vermeidet.
Wer nicht nachweisen kann, dass die Mitarbeitende ausreichend geschult wurden, riskiert beträchtliche Strafen.

Überblick über genutzte KI-Systeme und Kategorisierung mittels KI-Management

Ordnen Sie jedes genutzte System ein:
  • In welche Risikostufe fallen Ihre genutzten Systeme?
  • Sind Sie Anbieter oder Betreiber? Achtung: Bei dieser Einordnung ist man schneller ein Betreiber als man denkt.
  • Welche Voraussetzungen muss Ihr Autohaus daher erfüllen?

Wo KI im Autohaus bereits genutzt wird – und welche Risiken entstehen

Da KI-Modelle mittlerweile in der Lage sind, realistische Texte, Bilder, Audio- und Videoinhalte zu erstellen, wird es für Verbraucher zunehmend schwieriger, echte und KI-generierte Inhalte voneinander zu unterscheiden.

1. KI-generierte Marketing-Inhalte

Viele Autohäuser nutzen bereits KI-gestützte Texterstellungstools wie ChatGPT oder Jasper AI, um Fahrzeugbeschreibungen, Blogartikel oder Social Media-Posts zu erstellen. In diesem Fall sollte am Ende des Textes ein Hinweis eingefügt werden, der klar stellt, dass der Inhalt teilweise oder vollständig von einer KI generiert wurde, z. B.: „Dieser Text wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz erstellt.“
Sie haben keine Urheberrechte an Inhalten, die Sie mit KI erstellen!

2. KI-generierte Bilder und Videos

Beim Einsatz von KI-Programmen wie DALL·E, Midjourney oder Stable Diffusion zur Erstellung von Werbebildern für Fahrzeugkataloge oder Online-Anzeigen empfiehlt es sich, einen sichtbaren Hinweis zu platzieren, z. B.: "Dieses Bild wurde mit KI-Technologie erstellt und kann von realen Fahrzeugbildern abweichen."
Sie haben keine Urheberrechte an Inhalten, die Sie mit KI erstellen!

3. Automatisierte Kundenkommunikation über KI-Chatbots

Immer mehr Autohäuser setzen KI-gestützte Chatbots oder automatisierte E-Mail-Systeme zur Kundenkommunikation ein. Laut KI-VO müssen Kunden darüber informiert werden, dass sie mit einer KI interagieren. Ein transparenter Hinweis könnte folgendermaßen aussehen: "Diese Antwort wurde von einer Künstlichen Intelligenz generiert.”
Achtung: Liefert die KI eine falsche oder unvollständige Antwort, ist das Autohaus dafür verantwortlich

4. KI-Systeme, die Bewerbungen sichten oder filtern und Bewerbende bewerten

Solche Systeme fallen in das Hochrisiko-System und unterliegen den umfassendsten Verpflichtungen für Autohäuser.

Folgen bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht

Unternehmen, die die Kennzeichnungspflicht ignorieren, riskieren rechtliche Konsequenzen. Es sind hohe Bußgelder vorgesehen, falls Unternehmen Verbraucher täuschen oder KI-generierte Inhalte nicht als solche ausweisen.
Für Autohäuser bedeutet das: Wer auf KI in der Kundenkommunikation, im Marketing oder in anderen Bereichen setzt, sollte umgehend prüfen, ob und wie Inhalte gekennzeichnet werden müssen, um rechtlichen Problemen vorzubeugen und das Vertrauen der Kunden zu wahren.

Viele Autohäuser gelten schon als "Anbieter" und wissen es noch nicht

Grundsätzlich gilt: Anbieter haben weitreichendere Pflichten als Betreiber. Doch der Sprung vom Anbieter zum Betreiber ist nicht so groß wie viele Autohäuser denken.
  • Ein Autohaus gilt generell als Betreiber einer KI, wenn es diese intern verwendet.
  • Ein Autohaus gilt generell als Anbieter einer KI, wenn es diese entwickelt oder entwickeln lässt oder unter eigenem Namen oder eigener Marke nutzt.
Bei diesen Beispielen gilt ein Autohaus generell als Anbieter:
  • Das Autohaus nutzt ChatGPT intern, jedoch unter eigenem Namen (z. B. ein CustomGPT namens “AutohausXY-GPT”).
  • Das Autohaus nutzt einen Chatbot, um Anfragen auf der Webseite zu beantworten. Der Chatbot wird vom Autohaus und sichtbar im Chat “Autohaus Musterfrau Bot” genannt.

Was Autohäuser jetzt tun müssen

1. Analyse und Einschätzung aller genutzten KI-Tools

  • Für jedes KI-Tool einzeln: Gilt das Autohaus als Anbieter oder Betreiber?
  • Welche Pflichten entstehen daraus?

2. Einführung einer unternehmensweiten KI-Richtlinie

Autohäuser sollten eine klare Strategie für den Einsatz von KI entwickeln. Dazu gehört:
  • Welche KI-Tools offiziell und für welchen Verwendungszweck genutzt werden dürfen.
  • Wer für ihre Kontrolle verantwortlich ist.
  • Wie Datenschutz und DSGVO eingehalten werden.

3. Zertifizierte Schulungen für alle Mitarbeiter

Jeder Mitarbeitende, der KI nutzt, muss eine zertifizierte Schulung absolvieren. Diese sollte sich nicht nur mit der technischen Nutzung der Tools befassen, sondern auch mit rechtlichen Grundlagen und Datenschutzrichtlinien.

Fazit: Jetzt handlen, um Bußgelder zu vermeiden

Die KI-Verordnung stellt Autohäuser vor große Herausforderungen. Doch wer sich jetzt mit den neuen Vorgaben auseinandersetzt, kann rechtliche Risiken minimieren und KI sicher im Betrieb einsetzen.
Die Agentur Kühnen bietet speziell für Autohäuser Beratungen und zertifizierte Schulungen rund um den KI-Einsatz.
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Andreas Kühnen im Autohaus mit einem Kunden
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