Insgesamt sind alle Marketingaktionen unzulässig, die eine Assoziation beim Verbraucher mit dem Turnier bzw. den Spielen hervorrufen, ohne dass dafür von den Veranstaltern eine Lizenz erworben worden ist. Werbung ohne den Erwerb einer Lizenz ist dann möglich, wenn die Angaben rein beschreibend sind und nicht gegen die guten Sitten verstoßen, beispielsweise durch Irreführung oder Vortäuschung, z. B. einer nicht bestehenden Partnerschaft oder sonstigen Verbindung zum Veranstalter.
Hingegen erlaubt sind Werbeaussagen, wenn diese ausschließlich beschreibender Natur sind oder die sich auf die allgemeine Begeisterung für Fußball oder den olympischen Gedanken konzentrieren. Unproblematisch ist jede Verwendung von allgemeinen Fußball-, EM- oder Olympia-bezogenen Begriffen und Motiven, die keine direkte Verbindung zu den Veranstaltern oder den jeweiligen Events herstellen.
Werbekampagnen oder Social Media-Beiträge, in denen die Eigenschaften von Spitzensportlern wie Exzellenz, Präzision und Leistung auf die Automobilwelt übertragen werden, sind beispielhafte Ansätze. Möglich ist auch, in Werbetexten und Slogans mit Begriffen wie „WM“, „Europameisterschaft“, „Fußball“, „Nationalmannschaft“ oder „Fans“ zu spielen.