24.05.2024

Rechtssichere Autohaus-Werbung zur EM 2024 und Olympia 2024

Der Sommer 2024 wird sportlich: Die UEFA Euro 2024 wird Fußballfans in ganz Deutschland begeistern, während die Olympischen Spiele die besten Athleten der Welt in Paris zusammenbringen werden. Wie kaum ein anderes Event bringen diese beiden Sportgroßereignisse Menschen zusammen und wecken beispiellose Emotionen.
Wie viele andere Unternehmen, nutzen auch Autohäuser diese Gelegenheit gerne, um die Aufmerksamkeit rund um diese Ereignisse für ihre eigenen Werbezwecke zu nutzen. Doch Vorsicht: Hierbei gibt es einige rechtliche Stolperfallen, die es zu berücksichtigen gilt.

Die Schutzrechte des IOC und der UEFA

Vorsicht ist geboten: Sowohl das Internationale Olympische Komitee (IOC) als auch die Union des Associations Européennes de Football (UEFA), der europäische Fußballverband, schützen ihre Markenrechte rigoros. Dass die Verwendung von offiziellen Logos und Maskottchen ohne eine entsprechende Lizenz schnell zu rechtlichen Schwierigkeiten führen kann, ist hinlänglich bekannt. Vorsicht ist aber auch bei der Verwendung von Wortmarken geboten. Es ist daher essentiell, sich eingehend mit den Bestimmungen zur Werbung, die Bezug auf Olympia 2024 und die UEFA Euro 2024 nimmt, auseinanderzusetzen.
Unterscheidung Wortmarke, Bildmarke und Wort-Bild-Marke im Markenrecht
Namen und Logos können je nach Gestaltung als Wortmarken, Bildmarken oder Wort-Bild-Marken geschützt werden. Eine Wortmarke besteht ausschließlich aus Buchstaben, eine Bildmarke besteht aus einem grafischen Element und eine Wort-Bild-Marke vereint beides.
Wortmarken
Die Wortmarke ist eine Form der Marke, die aus reinem Text ohne jegliche grafische Ausgestaltung besteht. Das bedeutet, dass weder Farben noch Bilder oder Logos Teil der Marke sind, sondern nur der Text, also z.B. der Firmenname, selbst geschützt wird. Auch die verwendete Schriftart ist unerheblich, was bedeutet, dass der Text in jeglicher typografischen Gestaltung verwendet werden kann, solange der Inhalt unverändert bleibt. Zur Bildung einer Wortmarke sind alle Zeichen der vom Deutschen Patent- und Markenamt vorgegebenen Schriftart Arial zulässig. Entsprechend können alle Buchstaben in Groß- und Kleinschreibung, aber auch Sonderzeichen, z. B. ., ;, :, +, −, &, !, ?, @, %, $, #, und Ziffern verwendet werden. Weil Wortmarken mehrere Worte umfassen dürfen, können grundsätzlich auch Werbeslogans schutzfähig sein.
Wort-Bild-Marke
Eine grafisch gestaltete Wortmarke wird Wort-Bild-Marke genannt. Sie besteht entweder aus einer Kombination aus Schrift („Wort“) und grafischen Elementen („Bild“), oder nur aus Schrift, aber mit einer festgelegten Gestaltung wie einer besonderen Schriftart, Schriftanordnung oder Farbe. Diese Art von Marken werden häufig verwendet, um Unternehmen oder Produkte zu identifizieren und Wiedererkennung zu schaffen. Durch die Kombination von Text und visuellen Elementen können sie eine stärkere emotionale Verbindung zur Zielgruppe aufbauen und den Markenkern effektiver kommunizieren.
Bildmarke
Im Gegensatz zu Wortmarken oder Wort-Bild-Marken bestehen Bildmarken nur aus grafischen Elementen ohne Wortmarkenbestandteile wie Buchstaben oder Ziffern. Die abgebildeten grafischen Elemente können jeglicher Art sein, sofern sie die Wiedererkennung der Marke gewährleisten. Diese grafischen Elemente können beispielsweise Symbole, Zeichnungen oder abstrakte Designs umfassen. Der Hauptvorteil von Bildmarken liegt darin, dass sie unabhängig von Sprache und Schrift erkannt werden können, wodurch sie in verschiedenen Märkten und Kulturen leichter einheitlich verwendet werden können.

Werbung zur Europameisterschaft: Diese Markenzeichen und Wortmarken sind geschützt:

Die Fußballeuropameisterschaft 2024 ist eine Veranstaltung der UEFA. Diese hat sich sämtliche kommerziellen Rechte gesichert und ist der alleinige Inhaber sämtlicher Schutz- und Urheberrechte an den UEFA-Namen, -Logos, -Marken, -Musik, -Medaillen, -Plakaten und -Trophäen, die im Zusammenhang mit der EM verwendet werden. Zu den geschützten Markenzeichen und Wortmarken der EM gehören unter anderem:
  • Das offizielle Emblem des EURO 2024™
  • Die Begriffe "UEFA EURO 2024 GERMANY" und "UEFA EURO 2024"
  • Das Maskottchen Albärt™und der Pokal
  • Der offizielle Slogan "United by football. Vereint im Herzen Europas™"
Wenn Sie für Ihr Autohaus mit den offiziellen Logos, Emblemen, Wortmarken und Slogans werben möchten, müssen Sie ein Marketing Partner oder Lizenznehmer bei der UEFA sein.
Beispiele für Google Vehicle Ads auf mobilen Geräten. Verschiedene Werbemittel für Fahrzeuganzeigen auf den Diensten Google Search, Gmail, YouTube, Google Discover und Google Display

Diese Markenzeichen und Wortmarken der Olympischen Spiele 2024 sind geschützt:

Nach dem "Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen" dürfen ausschließlich der DOSB (Deutsche Olympische Sportbund) und das IOC (International Olympic Comittee) olympische Bezeichnungen und Symbole verwenden. Geschützt sind vor allem:
  • die Olympischen Ringe
  • Bezeichnungen mit den Worten „Olympiade“, „Olympia“, „olympisch“ allein oder in Zusammensetzung.
Autohäusern und anderen Unternehmen ist die markenmäßige oder geschäftliche Nutzung der olympischen Begriffe und Symbole ohne die Zustimmung des DOSB oder des IOC untersagt.
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Rechtliche Konsequenzen für Ihr Autohaus bei Werbung ohne Lizenz

Die Missachtung von Schutzrechten kann gravierende Folgen haben und hohe finanzielle Strafen für Ihr Autohaus nach sich ziehen. Im Kontext der Werbung, insbesondere ohne den Erwerb entsprechender Lizenzen, müssen Unternehmen mit rechtlichen Konsequenzen seitens der Veranstalter rechnen. Diese können Maßnahmen wie Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzforderungen umfassen. Häufig resultieren Klagen in Abmahnungen oder einstweiligen Verfügungen. Besonders für kleinere Autohäuser können die damit verbundenen Verfahrenskosten eine ernsthafte Bedrohung darstellen.
Grundsätzlich sind wir der Ansicht, dass das Risiko und die potenziellen Kosten aufgrund rechtlicher Konsequenzen in keinem Verhältnis zum zu erwarteten Nutzen stehen. Warum wir der Meinung sind, dass Werbung rund um Großereignisse wie Europa- oder Weltmeisterschaften oder den Olympischen Spielen Autohäusern nicht den erhofften Erfolg bringt und wir auch unabhängig von rechtlichen Risiken davon abraten, lesen Sie hier.
Autohäuser, die im Rahmen der UEFA EURO 2024 oder der Olympischen Spiele 2024 dennoch Werbung betreiben möchten, empfehlen wir, sich im Zweifel durch einen auf das Wettbewerbsrecht und Marken-/ Kennzeichenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen, um vollumfänglich abgesichert zu sein.

So werben Sie rechtskonform rund um die Fußballeuropameisterschaft und Olympia 2024

Insgesamt sind alle Marketingaktionen unzulässig, die eine Assoziation beim Verbraucher mit dem Turnier bzw. den Spielen hervorrufen, ohne dass dafür von den Veranstaltern eine Lizenz erworben worden ist. Werbung ohne den Erwerb einer Lizenz ist dann möglich, wenn die Angaben rein beschreibend sind und nicht gegen die guten Sitten verstoßen, beispielsweise durch Irreführung oder Vortäuschung, z. B. einer nicht bestehenden Partnerschaft oder sonstigen Verbindung zum Veranstalter.
Hingegen erlaubt sind Werbeaussagen, wenn diese ausschließlich beschreibender Natur sind oder die sich auf die allgemeine Begeisterung für Fußball oder den olympischen Gedanken konzentrieren. Unproblematisch ist jede Verwendung von allgemeinen Fußball-, EM- oder Olympia-bezogenen Begriffen und Motiven, die keine direkte Verbindung zu den Veranstaltern oder den jeweiligen Events herstellen.
Werbekampagnen oder Social Media-Beiträge, in denen die Eigenschaften von Spitzensportlern wie Exzellenz, Präzision und Leistung auf die Automobilwelt übertragen werden, sind beispielhafte Ansätze. Möglich ist auch, in Werbetexten und Slogans mit Begriffen wie „WM“, „Europameisterschaft“, „Fußball“, „Nationalmannschaft“ oder „Fans“ zu spielen.
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Mögliche Autohaus-Werbung

Zulässig sind unserer Meinung nach grundsätzlich allgemeine Werbeaussagen wie zum Beispiel:
  • Unser 90 Minuten Deal XY: Nur gültig während dem Spiel Deutschland gegen Schweiz
  • 10 Prozent Fan-Rabatt auf alle Teile & Zubehör
  • Das Fußballfieber steigt, die Leasingraten fallen
  • 1 % Fan-Rabatt für jedes geschossene Tor der deutschen Nationalelf auf Ihren nächsten Werkstatt-Besuch bei uns
  • Unsere erste Elf: Die elf Top-Angebote zur EM
Auch kann man Schaufenster von Autohäusern sowie den eigenen Showroom dekorieren, solange keine offiziellen UEFA- oder IOC-Merchandisingprodukte verwendet werden. Eine eigene Dekoration mit Fahnen, neutralen Bällen oder Toren darf umgesetzt werden. Ein selbst entworfenes Emblem oder die Benutzung der Nationalfarben (nicht als Flagge!) ist ebenso erlaubt.

Unzulässige Werbung für Ihr Autohaus

Nicht empfehlenswert ist es, Marken oder bildliche Logos und Embleme der UEFA oder des IOC beziehungsweise Dritter ohne entsprechende Lizenz zu verwenden wie beispielsweise:
  • Verwendung von offiziellen Marken/Logos und Emblemen der UEFA oder Dritter ohne entsprechende Lizenz, z. B. als Teil der Printwerbung, als Verwendung als Hyperlinks, auf Social Media-Plattformen, etc.
  • Geschützte Markennamen der UEFA oder des IOC als Teil eines Produktnamens, z.B. “UEFA Reifen” oder „EURO 2024-Leasingrabatt“
  • Ein Hinweis, der den Eindruck erweckt, man sei offizieller Sponsor, Förderer oder sonstiger Partner der UEFA oder des IOC wie “Offizieller Partner der UEFA”
  • UEFA Produkte im Ladenfenster ausstellen
  • Ein Hinweis, wonach die eigenen Produkte mit UEFA- oder IOC-Produkten vergleichbar seien, z.B. “Fußball nach UEFA/EM Standards”
  • Nachahmungen von Produkten der UEFA, des IOC und ihrer Sponsoren, Förderer und sonstigen Partner

Fazit

Die kommenden sportlichen Großereignisse bieten Autohäusern scheinbar eine Gelegenheit, für die eigenen Marketingkampagnen eine erhöhte Werbewirksamkeit zu generieren. Werbung ohne rechtliche Lizenzen birgt aber auch hohe Risiken. Wir empfehlen daher, auf eine vermeintlich lukrative Werbung rund um die sportlichen Großereignisse wie die Fußballeuropameisterschaft 2024 und Olympia 2024 zu verzichten und stattdessen alternative, ganzjährige Marketingstrategien zu nutzen, um die eigene Marke erfolgreich nach vorne zu bringen.
Disclaimer
Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und sollen keine rechtlichen Fragen oder Probleme behandeln, die im individuellen Fall auftreten können. Die Informationen auf dieser Website sind allgemeiner Natur, ohne Anspruch auf Richtigkeit im juristischen Sinne und dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Wenn Sie rechtlichen Rat für Ihre individuelle Situation benötigen, empfehlen wir vor Veröffentlichung eine Überprüfung der geplanten Werbeaktion durch einen auf das Wettbewerbs-, Marken-/ oder Kennzeichenrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
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